Vertrag zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 DSGVO

Art. 28 DSGVO stellt spezifische Anforderungen an eine Auftragsverarbeitung. Zur Wahrung dieser speziellen Anforderungen schließen die Vertragsparteien gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (www.mailfly.de/agb) zusätzlich diesen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Er findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Hauptvertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Auftragnehmers, oder durch den Auftragnehmer Beauftragte personenbezogene Daten (nachstehend „Daten“) des Auftraggebers verarbeiten. Es gelten die Begriffsbestimmungen der DSGVO.

Der Vertragspartner akzeptiert diesen Vertrag zur Auftragsverarbeitung elektronisch oder anderweitig, z. B. durch Unterzeichnung eines Bestellformulars, wobei festgelegt wird, dass die Nutzung unserer Services die Annahme dieses Vertrages darstellt.

  1. Vertragsgegenstand und Weisungsrecht des Auftraggebers

  1. Technisch-organisatorische Maßnahmen

  1. Vertraulichkeit

Dem Auftragnehmer und dessen Beschäftigten ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten. Der Auftragnehmer verpflichtet alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung und der Erfüllung dieses Vertrages betraut werden zur Vertraulichkeit. Die Vertraulichkeits-Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung dieses Vertrages oder des Beschäftigungsverhältnisses zwischen dem Beschäftigten und dem Auftragnehmer.

  1. Informationspflichten des Auftragnehmers

  1. Kontrollrechte des Auftraggebers

  1. Einsatz von Subauftragnehmern

  1. Beendigung des Hauptvertrags

  1. Schlussbestimmungen

Anlagen:

Anlage 1 – Beschreibung der betroffenen Personen/Betroffenengruppen sowie der besonders schutzbedürftigen Daten/Datenkategorien

Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers

Anlage 3 –Subunternehmer

Anlage 1 – Beschreibung der betroffenen Personen/Betroffenengruppen sowie der besonders schutzbedürftigen Daten/Datenkategorien

Gegenstand der VerarbeitungSoftwareunterstütztes Newsletter-Marketing für den E-Mail-Versand inkl. Auswertung und Verwaltung

Art und Zweck der Verarbeitung

Verarbeitung und Übermittlung von Empfängerdaten zum Zweck der Zusendung/Auswertung von E-Mails und Optimierung des Newsletter-Marketings des AuftraggebersArt der personenbezogenen DatenEmpfängerdaten

–       E-Mail-Adresse

–       Ggf. Vor- und Nachname

–       Ggf. Kaufverhalten

Werden besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet?

☐Ja

☒Nein

Falls Ja, bitte anklicken und konkretisieren:

☐Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung:

Kategorien betroffener Personen – Newsletter Empfänger des Auftraggebers

Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers

Wir haben nachfolgende Maßnahmen zur Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit sowie Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung implementiert.

  1. Vertraulichkeit

Vertraulichkeit = personenbezogene Daten dürfen unberechtigten Personen oder Organisationen nicht verfügbar gemacht oder offengelegt werden

  1. Zutrittskontrolle zu Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden

= Maßnahmen, um Unbefugten den Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen zu verhindern

  1. Sicherheitsschlösser; Zugangskontrolle zu Datenverarbeitungssystemen

= Maßnahmen, dass Datenverarbeitungssysteme nicht von Unbefugten genutzt werden können

Anmeldung mittels Benutzername und Passwort; Passwortregelungen: mindestens 8 Zeichen, Groß- und Kleinbuchstaben, Ziffern, Sonderzeichen; Verwendung eines Passwort-Safes; Automatisches Sperren des Bildschirms & Passworteingabe zum erneuten Zugang;   Multi-Faktor-Authentifizierung; Einsatz von Anti-Viren-Software; aktive Firewall; Verschlüsselung von Datenträgern; Verschlüsselung von Smartphones; Sperren von externen Anschlüssen (z. B. USB-Anschlüsse); Benutzerberechtigungen anlegen (Vergabe nach dem Need-To-Know-Prinzip); Sorgfältige Auswahl von Dienstleistern; Clean-Desk-Policy;

  1. Zugriffskontrolle

Maßnahmen, die es nur Berechtigten erlauben, auf die Daten zuzugreifen, dies betrifft die Verarbeitung, Nutzung und Speicherung (kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen)

 Einsatz von Aktenvernichtern (Schreddern) mit der geeigneten Sicherheitsstufe; Vernichtung von Datenträgern (intern oder extern); Protokollierung der Vernichtung von Datenträgern; Zugriffsprotokollierung auf Datenverarbeitungssysteme (z. B. Protokollierung Eingabe, Änderung und Löschung); Verschlüsselung von Datenträgern; Verschlüsselung von Smartphones; Berechtigungskonzept (Regelungen zur Beantragung, Freigabe, Umsetzung und Entzug von Berechtigungen); sichere Aufbewahrung von Datenträgern; Datenschutzcontainer;

  1. Trennungskontrolle

=Daten verschiedener Auftraggeber werden getrennt aufbewahrt

logische Trennung (Ordnerstruktur, strukturierte Dateiablage); Führen separater Datenbanken;

  1. Integrität

Wahrung der Richtigkeit, Unverändertheit und Vollständigkeit von personenbezogenen Daten

  1. Weitergabekontrolle

= Kein unbefugtes Lesen, Kopieren oder Verändern von Daten bei elektronischen Übertragungen (z. B. E-Mails) oder Transport

Einrichtung einer E-Mail-Verschlüsselung;  Einsatz von Verschlüsselungsmaßnahmen bei Weitergabe; Verbot bestimmte Übertragungen (z. B. USB-Stick, CDs, Bänder);   Weitergabe ausschließlich nach dem Need-To-Know-Prinzip;   Dokumentation über die erfolgte Weitergabe physischer Speichermedien; Weitergabe von Papierdokumenten in verschlossenen, undurchsichtigen Umschlägen

  1. Eingabekontrolle

= es ist feststellbar, ob, wann und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind

 maschinelle Protokollierung von Änderungen; differenzierte Benutzerberechtigungen (Lesen, ändern, löschen); Vergabe individueller Benutzernamen; Protokollierung administrativer Tätigkeiten

  1. Auftragskontrolle

Es ist ein auftrags- und weisungsgemäße Auftragsdatenverarbeitung zu gewährleisten. Daten des Auftraggebers werden ausschließlich nach dessen Weisungen verarbeitet. Hierzu wurde ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen. Unterauftragnehmer werden vom Auftraggeber nur nach den Vorgaben der vertraglichen Regelung eingeschaltet.

  1. Verfügbarkeit & Belastbarkeit

Schutz gegen Zerstörung und Verlust sowie Gewährleistung der Nutzung von Daten

Nutzung von Cloud-Systemen mit Backup bzw. Zugriff von überall; Backup des MacBooks auf eine Festplatte für lokale Dokumente; Rauchmeldeanmeldeanlagen;

  1. Regelmäßige Überprüfung, Bewertung & Evaluierung der getroffenen technisch-organisatorischen Maßnahmen

kontinuierliche Überprüfung der TOMs (Empfehlung: mind. jährlich); Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses; Mitarbeiterschulungen (Empfehlung: mind. jährlich); dokumentierte Prozesse zur Einhaltung der DSGVO etabliert (Auskunftsersuchen fristgerecht beantworten, Verletzung an die Aufsichtsbehörde melden); sorgfältige Auswahl von Dienstleistern; Umsetzung des Zweckbindungsgrundsatzes;

Informationen zu unseren technisch-organisatorischen MaßnahmenVersionDatum

Anlage 3 – Genehmigte Subauftragnehmer

Genehmigte Subauftragnehmer nach § 6 dieses Vertrages:

Beauftragtes UnternehmenVerarbeitungstätigkeitVerarbeitungsort Klaviyo, Inc.

125 Summer St, Floor 6 Boston, MA 02111 United States

E-Mail-Marketing-Tool zum Versenden von Mails und tracken von Kundenaktivititäten USA

AV-Vertrag:  hier

Google Ireland Limited Google Building Gordon House, Barrow St, Dublin 4, IrelandGoogle WorkspaceUSA sowie weltweit

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monday.com Ltd.

6 Yitzhak Sadeh St., Tel-Aviv 6777506, Israel

Projekt-ManagementUSA und weitere Länder

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