Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Marioneck Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt),
Herzstraße 95, 66557 Illingen (nachfolgend: PMA)
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge – außer Coachingverträge., die PMA mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt. Für Coachings finden abweichend hierzu die allgemeinen Coaching-Bedingungen (ACB) Anwendung.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) bilden zusammen mit unserem Vertrag zur Auftragsverarbeitung, einzusehen unter www.mailfly.de/adv, nach Art. 28 DSGVO eine verbindliche Vereinbarung (die „Vereinbarung“) zwischen PMA und Ihnen oder der juristischen Person, die Sie vertreten („Kunde“ oder „Sie“).
(3) PMA schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit PMA als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als PMA ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn PMA in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
(5) Mit Beauftragung akzeptieren Sie unsere AGB und unseren Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
(1) PMA erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich des E-Mail-Marketings, Online-Marketings und der Unternehmensberatung mit dem Ziel der Umsatzsteigerung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet PMA dabei nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann PMA lediglich den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Kunden ist bewusst, dass ein Erfolg von PMA nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme (z.B. Gewinnung von X Kunden pro Woche) vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stehts vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch PMA, bleibt der Vergütungsanspruch von PMA unberührt.
(3) In Bezug auf die von PMA zu erbringenden Beratungsdienstleistungen gegenüber steht PMA ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) PMA erbringt keine Kundenvermittlungsdienstleistung.
(5) Der Kunde ist für die Rechtskonformität von Werbeanzeigen, E-Mail Design und E-Mail Texte und jeder weitere Inhalt und Texte, die in Zusammenarbeit mit PMA erstellt werden, auch bei der Nutzung von vorbereiteten Templates, allein verantwortlich und wird etwaige Werbeanzeigen, Texte und andere Inhalte vor Veröffentlichung entsprechend überprüfen (lassen).
(1) Der Vertragsschluss zwischen PMA und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von PMA zu erhalten.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen PMA und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass PMA das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
(1) Die Preise, die von PMA angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von PMA erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, und zwar grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat, per Überweisung, PayPal oder einen externen Zahlungsanbieter im Einzelfall. Die Vergütung der Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot ist anders lautend. Eine erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Für Vertragsschlüsse mit PMA via Telefon / Zoom oder Ähnlichem ist in Bezug auf die Bezahlung der Dienstleistungen gegebenenfalls die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates erforderlich. Zu diesem Zweck sind Sie verpflichtet und erklären Ihr Einverständnis, uns im Nachgang des Vertragsschlusses unmittelbar ein schriftliches und von Ihnen unterschriebenes SEPA-Lastschriftmandat zu übermitteln an: hello@patrick-marioneck.de (vorab) und sodann per Post an: Patrick Marioneck, Herzstraße 95, 66557 Illingen
Dazu ist folgendes Muster vom Kunden zu verwenden:
Ich ermächtige Patrick Marioneck, Herzstraße 95, 66557 Illingen und deren Erfüllungsgehilfen, wiederkehrende, fällige Zahlungen von meinem Konto
IBAN:
mittels SEPA-Basislastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Patrick Marioneck, Herzstraße 95, 66557 Illingen und deren Erfüllungsgehilfen auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren.
(4) PMA stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus nach erfolgreichem Lastschrift-Einzug (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an PMA zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um den im Vertrag bezeichneten Zeitraum, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird.
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
(1) PMA ist berechtigt, mit der Leistungserbringung direkt nach Auftragserteilung zu beginnen.
Fristen für die Leistungserbringung durch PMA beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei PMA eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei PMA vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind. Dies gilt auch für die Entrichtung einer Setup-Gebühr sowie bei Ratenzahlung.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält PMA sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber PMA in Verzug, ist PMA berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. PMA wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
(5) PMA behält sich vor, aufgrund etwaigen Verzugs mit der Fälligen Zahlung ohne Vorankündigung rechtliche Schritte einzuleiten und die hierfür aufgewandten Kosten erstattet zu verlangen.
(1) PMA wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. PMA ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass PMA bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird PMA innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist PMA gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von PMA unberührt.
(4) Die von PMA erbrachten Leistungen gelten als ordnungsgemäß erfüllt und abgenommen, wenn der Kunde nicht unverzüglich Einwände erhebt. Einwände sind konkret zu erörtern, um eine Nachbesserung zu ermöglichen. Werden berechtigte Einwände erhoben, so ist PMA zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.
(5) Das Wort „unverzüglich“ ist im Sinne des § 121 Abs. 1 S. 1 BGB zu verstehen, also ohne schuldhaftes Zögern.
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von PMA zur Verfügung gestellten Inhalte. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der überlassenen Inhalte ist strengstens untersagt und wird mit einer Vertragsstrafe iHv. 10.000 € geahndet. Gleiches gilt für (Lern-)Inhalte und Vorlagen, die der Kunde in einem Coaching oder einer Zusammenarbeit mit PMU erhalten hat. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der überlassenen Inhalte ist auch hier strengstens untersagt und wird mit einer Vertragsstrafe iHv. 10.000 € geahndet.
(2) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von PMA auf dessen Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind. Gleiches gilt für das Verwenden der Flows, Kampagnen, SignUps und anderen Pojekten.
(3) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1 und 2 werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
(1) PMA nutzt vertraglich Begrifflichkeiten, die dem Kunden geläufig sein sollten. Sollten einzelne Begrifflichkeiten dem Kunden nicht geläufig sein, so sind nachfolgend die gängigen Begrifflichkeiten definiert.
(2) Der Kunde ist stehts angehalten, bei Zweifeln in Bezug auf Begrifflichkeiten entsprechende Rückfragen zu stellen.
(3) PMA nutzt die Begrifflichkeit „E-Mail Templates“. Darunter darf der Kunde Folgendes verstehen: E-Mail Templates bilden die Struktur einer E-Mail. Durch diese Struktur werden Farben, Formen sowie Bildgrößen definiert.
(4) PMA nutzt die Begrifflichkeit „Klaviyo“ in Verbindung mit Shopify und Shopware. Darunter darf der Kunde Folgendes verstehen: Klaviyo ist ein modernes E-Mail-Marketingsystem, welches eCommerce-Unternehmen eine optimale Versendung und Auswertung von Flows und Kampagnen ermöglicht. Shopify und Shopware sind entsprechende Shopsysteme, die mit Klaviyo über eine Schnittstelle „kommunizieren“ und Daten austauschen.
(5) PMA nutzt die Begrifflichkeit „PopUps“ bzw. „SignUp Forms“. Darunter darf der Kunde Folgendes verstehen: Popups sind Hinweise, die im Shop erscheinen, wenn ein Interessent bestimmte Handlungen im Shop nicht durchführt. Zum Beispiel die Seite ohne Kauf verlassen möchte sog. Exit Intent Marketing. Ziel des Popups ist die Gewinnung der E-Mail Adresse und das Ausliefern des sog. Welcome Flows. Popups geben Anreize, wie z.B. einen Rabatt für Neukunden, um diesen zum Erstkauf zu bringen.
(6) PMA nutzt die Begrifflichkeit „E-Mail Flows“. Darunter darf der Kunde Folgendes verstehen: Flows sind automatisierte E-Mail-Abfolgen die durch bestimmte Ereignisse, zum Beispiel abgebrochene Bestellungen, getätigte Bestellungen, Einlösen von Gutscheincodes, etc. automatisch ausgelöst werden. Einmal eingerichtet werden diese durch die E-Mail Software versendet.
(7) PMA nutzt die Begrifflichkeit „Kampagnen“. Darunter darf der Kunde Folgendes verstehen: Kampagnen sind Aktionsemails, die in unregelmäßigen Abständen an bestimmte Teile der gesamten E-Mail Liste gesendet werden. Dies kann zum Beispiel eine Rabattaktion zum Valentinstag, oder zu BlackFriday, etc. sein.
(1) PMA haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PMA nur
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet PMA nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt sowie die Übernahme einer Garantie.
(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook, E-Mail Server von Gmail und GMX, etc., nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Kampagne aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen und dies ggf. dauerhaft. Für eine solche Vorgehensweise haftet PMA nicht.
(1) Der Kunde versichert, bei der Datenweitergabe an PMA die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Der Kunde stellt PMA von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, PMA hat diese Verstöße allein zu verantworten.
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von PMA maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von PMA. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von PMA.
AGB Stand: 04.08.2022 ©